Haftungsausschluss

Der Veranstalter GECKO-KLETTERN haftet im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die auf grob fahrlässige Handhabung oder Durchführung des Lehrers/Helfers im Kletterkurs zurückzuführen sind.
Beim Klettern mit Camelots-, Friends- und Keilen entsteht ein erhöhtes Risiko beim Klettern, da es nicht gewährleistet ist das dass Sicherungsmaterial im Felsen immer hält. Viele Faktoren wie Felsbeschaffenheit, wandernde und herausrutschende Camelots-, Friends- und Keile können unter umständen einen Absturz/Verletzung nicht verhindern.
Auch durch abbrechende Felsstücke und Sanduhren sind Verletzungen beim Top-Rope oder Vorstieg nicht vermeidbar. Für Bolts, Ringe und andere Befestigungen am Felsen kann keine Garantie der Festigkeit übernommen werden. Bei Zweifel an der Sicherheit dieser ist sofort abzubrechen. Das gilt ebenso für loses Gestein sowie Steinschlag am Felsen. Es ist für den Sichernden ein Helm empfehlenswert um Kopfverletzungen durch abbrechende Felsstücke zu verringern.
Es gilt beim Risikosport Klettern das juristische Prinzip der Eigenverantwortung. Klettern ist nie ohne Risiko. Es ist eine gefährliche Aktivität, die Unfälle auch mit tödlichem Ausgang verursachen können. Im Zweifelsfalle riskieren Sie nichts sondern fragen Sie den Leiter oder brechen Sie ihre Klettertour sofort ab. Partnerkontrolle und Materialüberprüfung ist vor dem Klettern absolute Pflicht. Auch wenn Sie nur den geringsten Zweifel haben einer Situation nicht gewachsen zu sein so brechen Sie die Tätigkeit sofort ab oder fragen/rufen nach Hilfe.
Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Klettertour, Kursteilname oder Ausbildung grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Gesundheitliche Einschränkungen oder die Einname von Medikamenten sind dem Veranstalter sofort mitzuteilen. Geschieht dies nicht ist die Teilnahme der Unternehmungen auf eigenes Risiko ohne jeglichen Haftungsanspruch gegen den Veranstalters oder anderer Teilnehmer.
Jeder Teilnehmer/Erziehungsberechtigten verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Ausbilder, Helfer oder die Kletterschule, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist die Haftung der Ausbilder, Helfer der Kletterschule wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.
Dem Teilnehmer und den Erziehungsberechtigten ist bekannt das Klettern ein Risikosport ist und er oder das/die Kind/Kinder/Jugendlichen die Veranstaltung auf eigene Verantwortung unternimmt/unternehmen. Es besteht keine Haftung bei Missachtung von Anweisungen, für eigene Fehler oder nicht vorhersehbare Ereignisse am Fels oder in der Kletterhalle.
Bei Outdoorklettern sind Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren verpflichtet beim Sichern und Klettern und in der Nähe des Felswand Schutzhelme zu tragen. Bei Mehrseil-Klettertouren sind für alle Teilnehmer Helme Pflicht. Beim Sichern und Klettern schützen Helme und vermindern das Verletzungsrisiko. Ein Tragen von Helmen wird auch Erwachsenen empfohlen.
Kinder/Jugendliche oder Erwachsene können bei Missachtung von Anweisungen oder groben Verstössen sofort, zu eigener Sicherheit oder der anderen Teilnehmern, ausgeschlossen werden.
Für Verlust oder Beschädigung von ausgeliehenem Material haftet der Teilnehmer.
Eine private Haftpflicht/Unfallversicherung wird allen empfohlen.