Der Veranstalter GECKO-KLETTERN haftet im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden die auf grob fahrlässige Handhabung oder Durchführung
des Lehrers/Helfers im Kletterkurs zurückzuführen sind.
Beim Klettern mit Camelots-, Friends- und Keilen entsteht ein erhöhtes Risiko beim Klettern, da es
nicht gewährleistet ist das dass Sicherungsmaterial im Felsen immer hält. Viele Faktoren wie
Felsbeschaffenheit, wandernde und herausrutschende Camelots-, Friends- und Keile können unter umständen
einen Absturz/Verletzung nicht verhindern.
Auch durch abbrechende Felsstücke und Sanduhren sind Verletzungen beim Top-Rope oder Vorstieg nicht
vermeidbar. Für Bolts, Ringe und andere Befestigungen am Felsen kann keine Garantie der Festigkeit
übernommen werden. Bei Zweifel an der Sicherheit dieser ist sofort abzubrechen. Das gilt ebenso für
loses Gestein sowie Steinschlag am Felsen. Es ist für den Sichernden ein Helm empfehlenswert um
Kopfverletzungen durch abbrechende Felsstücke zu verringern.
Es gilt beim Risikosport Klettern das juristische Prinzip der Eigenverantwortung. Klettern ist nie ohne
Risiko. Es ist eine gefährliche Aktivität, die Unfälle auch mit tödlichem Ausgang
verursachen können. Im Zweifelsfalle riskieren Sie nichts sondern fragen Sie den Leiter oder brechen
Sie ihre Klettertour sofort ab. Partnerkontrolle und Materialüberprüfung ist vor dem Klettern
absolute Pflicht. Auch wenn Sie nur den geringsten Zweifel haben einer Situation nicht gewachsen zu sein so
brechen Sie die Tätigkeit sofort ab oder fragen/rufen nach Hilfe.
Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Klettertour, Kursteilname oder Ausbildung grundsätzlich auf
eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Gesundheitliche Einschränkungen oder die Einname von
Medikamenten sind dem Veranstalter sofort mitzuteilen. Geschieht dies nicht ist die Teilnahme der
Unternehmungen auf eigenes Risiko ohne jeglichen Haftungsanspruch gegen den Veranstalters oder anderer
Teilnehmer.
Jeder Teilnehmer/Erziehungsberechtigten verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Ausbilder, Helfer oder die Kletterschule, soweit
nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist
die Haftung der Ausbilder, Helfer der Kletterschule wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen,
soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden
Versicherungsschutzes hinausgehen.
Dem Teilnehmer und den Erziehungsberechtigten ist bekannt das Klettern ein Risikosport ist und er oder
das/die Kind/Kinder/Jugendlichen die Veranstaltung auf eigene Verantwortung unternimmt/unternehmen. Es
besteht keine Haftung bei Missachtung von Anweisungen, für eigene Fehler oder nicht vorhersehbare
Ereignisse am Fels oder in der Kletterhalle.
Bei Outdoorklettern sind Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren verpflichtet beim Sichern und Klettern und in
der Nähe des Felswand Schutzhelme zu tragen. Bei Mehrseil-Klettertouren sind für alle Teilnehmer
Helme Pflicht. Beim Sichern und Klettern schützen Helme und vermindern das Verletzungsrisiko. Ein
Tragen von Helmen wird auch Erwachsenen empfohlen.
Kinder/Jugendliche oder Erwachsene können bei Missachtung von Anweisungen oder groben Verstössen
sofort, zu eigener Sicherheit oder der anderen Teilnehmern, ausgeschlossen werden.
Für Verlust oder Beschädigung von ausgeliehenem Material haftet der Teilnehmer.
Eine private Haftpflicht/Unfallversicherung wird allen empfohlen.